Achtung: So vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen

Liebe Börsianer,

jeder Mensch zahlt Steuern. Und das ist auch gut so, denn damit finanzieren die Staaten Straßen, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, die Aufrechterhaltung von Ordnung und Gesetz und noch vieles mehr. Deshalb werden auch wir Investoren zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Im Falle ausländischer Aktien halten jedoch sogar gleich zwei Staaten die Hände auf und hier gilt es aufzupassen. Denn sowohl das Land, in dem die Unternehmen ihren Sitz haben als auch der Fiskus an unserem Wohnort wollen unsere Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen und Kursgewinne) versteuern.

Wenn Sie beispielsweise eine US-Aktie wie Apple, Tesla Walt Disney oder Visa in Ihrem Depot haben, dann wollen sowohl die US-Behörden als auch das deutsche Finanzamt einen Teil vom Kuchen abhaben. Dabei kann es unter Umständen zu unfairer Doppelbesteuerung kommen. Und da müssen Sie aktiv werden, um kein Geld zu verschenken.

Das Prinzip der Besteuerung von Dividenden und Kursgewinnen

Der deutsche Staat erhebt auf alle Kapitalerträge einheitlich 25% Abgeltungssteuer. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, so dass die Gesamtbelastung in die Nähe von 30% steigen kann. Bei nicht in Deutschland ansässigen Aktien, behalten zunächst zusätzlich die Finanzbehörden im Herkunftsland des Unternehmens ihren Anteil ein. In den USA beträgt diese sogenannte Quellensteuer 30%.

Wenn es ganz dumm läuft, sehen Sie also von einem Euro Dividende gerade mal 40 Cent netto, weil die beiden Staaten vorher jeweils 30% der Erträge abgezogen haben. Um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dadurch reduziert sich die US-Steuer zunächst von 30 auf 15%. Und das Gute ist, dass diese 15% dann auch noch in Deutschland auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden können. Somit bleibt die Belastung für uns Anleger genauso hoch wie wenn wir in eine deutsche Aktie investiert hätten. US-Werte werden nicht schlechter gestellt. Den Steuerrabatt erhalten Sie jedoch NICHT automatisch. Hier müssen Sie selbst aktiv werden.

Mit diesem Formular können Sie Ihre Steuerlast senken

Wie so oft müssen Sie einfach ein Formular ausfüllen, um in den Genuss der Steuerreduktion zu kommen. Dabei handelt es sich um das Formular W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting). Viele Banken bieten die Steuerbefreiung automatisch an und lassen das Formular gleich bei der Depotanlage mit unterschreiben.

Wenn das bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, dann fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Erst wenn das Formular unterschrieben vorliegt, wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Denn auch wenn wir alle Steuern zahlen, um unser Gemeinwesen zu finanzieren, so sollten wir uns doch vor dem übermäßigen Zugriff der Steuerbehörden entziehen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Alexander von Parseval

Analyst und Vermögensberater

P.S.: Nicht nur mit den USA gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, sondern auch mit zahlreichen anderen Ländern. Ich werde Sie in den nächsten Wochen auch noch über die steuerliche Situation bei Anlagen in den beliebten Anlegerländern Schweiz, Norwegen, Finnland und Dänemark informieren.

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G. D.

Ich bilde in meinem Depot die Empfehlungen von Herrn von Parseval und Herrn Straube zu fast 100 % ab, bin damit sehr zufrieden und bislang sehr erfolgreich.

R.K.

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