Die Dividendensaison beginnt: Zahlen Sie zu viele Steuern?

Dividende mit Abzug der Steuer als Kreisdiagramm

Liebe Börsianerinnen und Börsianer,  

jeder Mensch zahlt Steuern. Und das ist auch vernünftig so, denn damit finanzieren die Staaten Straßen, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, die Aufrechterhaltung von Ordnung und Gesetz und noch vieles mehr. Deshalb werden auch wir Investoren zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Im Falle ausländischer Aktien halten jedoch sogar gleich zwei Staaten die Hände auf und hier gilt es aufzupassen. Denn sowohl das Land, in dem die Unternehmen ihren Sitz haben als auch der Fiskus an unserem Wohnort wollen unsere Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen und Kursgewinne) versteuern.  

Gerade jetzt, zu Beginn der Dividendensaison, sollten Sie sich deshalb über die steuerliche Situation informieren. Ich helfe Ihnen dabei. 

Wenn Sie beispielsweise eine US-Aktie wie Apple, Tesla Walt Disney oder Visa in Ihrem Depot haben, dann wollen sowohl die US-Behörden als auch das deutsche Finanzamt einen Teil vom Kuchen abhaben. Dabei kann es unter Umständen zu unfairer Doppelbesteuerung kommen. Und da müssen Sie aktiv werden, um kein Geld zu verschenken. 

Der deutsche Staat erhebt auf alle Kapitalerträge einheitlich 25% Abgeltungssteuer. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, so dass die Gesamtbelastung in die Nähe von 30% steigen kann. Bei nicht in Deutschland ansässigen Aktien, behalten zunächst zusätzlich die Finanzbehörden im Herkunftsland des Unternehmens ihren Anteil ein. In den USA beträgt diese sogenannte Quellensteuer 30%. 

Wenn es ganz dumm läuft, sehen Sie also von einem Euro Dividende gerade mal 40 Cent netto, weil die beiden Staaten vorher jeweils 30% der Erträge abgezogen haben. Um solche Ungerechtigkeiten zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dadurch reduziert sich die US-Steuer zunächst von 30 auf 15%. Und das Gute ist, dass diese 15% dann auch noch in Deutschland auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden können. Somit bleibt die Belastung für uns Anleger genauso hoch, wie wenn wir in eine deutsche Aktie investiert hätten. US-Werte werden nicht schlechter gestellt. Den Steuerrabatt erhalten Sie jedoch NICHT automatisch. Hier müssen Sie selbst aktiv werden. 

Wie so oft müssen Sie einfach ein Formular ausfüllen, um in den Genuss der Steuerreduktion zu kommen. Dabei handelt es sich um das Formular W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting). Viele Banken bieten die Steuerbefreiung automatisch an und lassen das Formular gleich bei der Depotanlage mit unterschreiben. 

Wenn das bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, dann fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Erst wenn das Formular unterschrieben vorliegt, wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Denn auch wenn wir alle Steuern zahlen, um unser Gemeinwesen zu finanzieren, so sollten wir uns doch vor dem übermäßigen Zugriff der Steuerbehörden entziehen. 

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Mit freundlichen Grüßen  

Alexander von Parseval 

Analyst und Vermögensberater  

P.S. Übrigens lege ich großen Wert auf Steuereinfachheit. Zu Deutsch: Bei mir fließt die Dividende in aller Regel ohne zusätzliche ausländische Quellensteuer. Denn was hilft die höchste Dividende, wenn der Heimatstaat auch voll zufassen will! Immer natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie das oben genannte Formular eingereicht haben. Ganz wichtig!  

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Ich bin auch in diesen turbulenten Zeiten mit Ihren Diensten, mit den Analysen und den daraus resultierenden Anlageempfehlungen sehr zufrieden. Angenehm empfinde ich die Art und Weise, wie analytische Fakten (für und wider, nicht reißerisch) präsentiert werden und zum Mitdenken und Folgen anregen.

Klemens

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G. D.

Ich bilde in meinem Depot die Empfehlungen von Herrn von Parseval und Herrn Straube zu fast 100 % ab, bin damit sehr zufrieden und bislang sehr erfolgreich.

R.K.

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