Holen Sie sich jetzt Ihr Guthaben beim Fiskus ab!

Liebe Börsianerinnen, liebe Börsianer,

haben Sie sich eigentlich schon Ihr Guthaben 2021 beim Fiskus abgeholt? Was meine ich damit?

Wenn Sie Investor im RENDITE TELEGRAMM und in den Premium-Chancen sind, dann haben Sie in diesem Jahr einige recht erkleckliche Kursgewinne realisiert. Darauf haben Sie natürlich auch ganz erklecklich Steuern bezahlt. Um ganz genau zu sein: Der Fiskus knöpft Ihnen regelmäßig gleich an der Quelle, also gleich bei der Realisierung des Gewinns 26,375 % ab. Doch dieses Geld muss nicht zwingend verloren sein, sofern Sie noch im laufenden Kalenderjahr aktiv werden, um Ihr Steuerguthaben beim Fiskus abzurufen. Wie funktioniert das?

Ein fiktives Praxisbeispiel: Claus Cleverle hat in diesem Jahr die Aktie XY mit einem Nettogewinn – also nach Transaktionsspesen – von 1.000 Euro verkauft. Folglich hat er 263,75 Euro in Form der Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt. Das hat Claus Cleverle nicht persönlich getan, sondern das hat gleich seine Depotbank noch am Tag des Verkaufs für ihn besorgt.

Nun hat Anleger Cleverle trotz bester Recherche auch einen echten Rohrkrepierer produziert. So hält er derzeit die Aktie ABC im Depot, die 800 Euro in den Miesen notiert. Er veräußert diese Aktie nun und verrechnet den realisierten Buchverlust mit dem zuvor realisierten Buchgewinn. In der Addition senkt er dadurch den erzielten Kursgewinn von 1.000 auf nur noch 200 Euro.

Nach Adam Riese entsteht daraus eine Steuerpflicht in Höhe von 52,75 Euro. Zuvor hat Herr Cleverle allerdings bereits 263,75 Euro bezahlt. Er hat also zu viel abgeführt. Folglich erstattet seine Depotbank in diesem Fall die überbezahlte Abgeltungsteuer in Höhe von 211 Euro. Mit diesem kleinen Kniff hat der Anleger also die Performance seines Depots völlig unabhängig von der Marktentwicklung ad hoc um 211 Euro erhöht. Noch eine Anmerkung: Diese Steuerrückerstattung nimmt Ihre Depotbank zeitnah und ungefragt vor. Sie müssen sich also nicht mit irgendwelchen Steuerformularen quälen. Das ist doch eine feine Sache, oder?

Ein viel erzähltes Märchen aus Berlin

Eigentlich war und ist Claus Cleverle von der veräußerten Aktie ABC durchaus langfristig überzeugt. Folglich wird er diesen Titel wieder zurückkaufen. Gleichwohl bleibt ihm der erzielte Steuervorteil in Höhe von 211 Euro, und per saldo ist sein Depot immer noch das gleiche.

Nun wird spätestens an dieser Stelle von einigen ganz staatstreuen Börsianern erzählt, dass eine solche steuer-optimierende Transaktion ein Scheingeschäft, also eine missbräuchliche Steuergestaltung sei. Ich versichere Ihnen, das ist ein Märchen. Ich weiß nicht, wo der Ursprung dieser Erzählung liegt. Vielleicht im Finanzministerium zu Berlin? Aber Scherz beiseite, als deutscher Steuerbürger haben Sie viele Pflichten, aber tatsächlich auch einige Rechte. Meine ganz freundliche Ermahnung: Machen Sie als Steuerbürger und Börsianer von Ihren Rechten Gebrauch. Das ist nicht anrüchig, sondern nur professionell.

Beachten Sie bitte, dass Sie die oben beschriebene Transaktion spätestens bis zum 31. Dezember abgeschlossen haben müssen. Ansonsten verfällt Ihr Steuerguthaben beim Fiskus, und zwar unwiederbringlich. Denn Abgeltungsteuer, die Sie 2020 berappt haben, können Sie 2021 nicht mehr zurückholen.

Sie suchen einen Börsenbrief, der nicht nur Einzelempfehlungen liefert, sondern Sie als Börsianer kompetenzmäßig auf breiter Front voranbringt? Dann rate ich Ihnen, einmal die Premium-Chancen zu testen. Hier arbeite ich hart für Sie und sorge dafür, dass Sie wirklich umfassend profitieren und eben auch kein Geld ohne Not an den Fiskus geben.

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