Die EZB hat die Leitzinsen also unverändert gelassen. Die Leitzinsen – im Plural? Genau – denn es geht um drei Zinssätze. Entsprechend hieß es bei der EZB in der gestrigen Pressemitteilung auch, dass diese bei 0,0%, 0,25% und -0,4% gelassen werden. Wie bitte – drei Zinssätze auf einmal? Wer blickt da noch durch? Antwort: Die Leser von „Börse am Mittag“! Denn um diese Zinsen geht es: Mit den „0,0%“ ist das gemeint, was auf Behördendeutsch „Hauptrefinanzierungssatz“ genannt wird. Das ist der Zinssatz, zu dem sich private Geschäftsbanken bei der EZB gegen Vorlage von Sicherheiten Geld leihen können. Und das ist auch der Zins, der in der breiten Finanzpresse als „Leitzins“ bezeichnet wird. Daneben gibt es noch diese beiden Zinssätze:
Achten Sie auf den Schutz Ihres Vermögens!
Der „Spitzenrefinanzierungssatz“ liegt weiterhin bei 0,25% – das bestätigte die EZB gestern. Dies ist der Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken kurzfristig („über Nacht“) von der Europäischen Zentralbank Geld leihen können. Und diese 0,25% sind zwar nicht „Null“ – aber bedenken Sie, dieser Zinssatz bezieht sich auf ein Jahr. Wenn es nur um eine Nacht geht,…dann fällt entsprechend nur ein minimaler Bruchteil an.
Bleiben die -0,4%. Was hat es damit auf sich? Das ist der „Einlagesatz“ – das müssen Banken bezahlen, wenn sie Einlagen bei der EZB haben. Früher gab es dafür Zinsen – heute muss dafür gezahlt werden. Das führt dazu, dass Banken darüber nachdenken, demnächst diese Negativzinsen an Privatanleger weiterzureichen. Vorboten gibt es schon – und indirekte Kosten werden massiv erhöht (Kontoführungsgebühren etc.). Hier gilt es aufzupassen – denn es geht um Ihr Vermögen!
Der Schutz Ihres Vermögens – darum geht es auch Dr. Michael Grandt in Dr. Grandt´s Vermögenshelfer. Hier erhalten Sie wertvolle und nützliche Hinweise dazu, wie Sie Ihr Vermögen schützen und aufbauen können.
Jetzt für Dr. Grandt’s Vermögenshelfer anmelden!