KI-Text oder Bild: Wer hat eigentlich das Urheberrecht?

Gehirn dargestellt als Schaltplatine als Symbol für Künstliche Intelligenz

Lieber Börsianer,

wir Deutschen gelten als besonders sorgfältiges und genaues Volk. Möglicherweise hält genau diese Eigenschaft zahlreiche Unternehmen hierzulande davon ab, die Künstliche Intelligenz (KI) im großen Stil einzusetzen.

Denn in diesem sich rasant entwickelnden Feld sind viele Fragen ungeklärt.

Eines der schwierigsten Probleme ist das Urheberrecht in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz. Wenn ein Chatbot mithilfe Künstlicher Intelligenz lediglich Kundenanfragen beantwortet, ist das kein Problem.

Wenn allerdings kreative Inhalte von der Maschine erstellt werden, kommt schnell die Frage nach der Verwertbarkeit dieser Inhalte auf.

KI-Systeme sind mittlerweile in der Lage, komplexe kreative Inhalte wie Texte, Bilder und Musik zu erschaffen. Genau aus diesem Grund befinden sich die Drehbuchautoren in Hollywood gerade im Dauerstreik.

Neben Lohnerhöhungen fordern sie eine Regulierung im Umgang mit der Künstlichen Intelligenz. Die Hollywood-Schreiber fürchten um ihre Existenzgrundlage.

Doch genauso müssen sich auch die Nutzer von KI-Inhalten die Frage stellen, wie verwertbar ihre Werke eigentlich sind. Die Künstliche Intelligenz generiert ihre Inhalte, indem sie auf verfügbare Quellen zurückgreift und aus diesen lernt.

KI-Systeme haben allerdings Schwierigkeiten, Quellen zu identifizieren und korrekt zuzuordnen. Im Extremfall gibt die KI also ein Werk heraus, dass eigentlich durch das Urheberrecht anderer Autoren geschützt ist.

Viele rechtliche Fragen sind in diesem Zusammenhang noch ungeklärt.

Damit steht ein weiteres Problem in Verbindung: Die KI vergisst nichts. Viele Programmierer haben ihre KI-Systeme mit allerlei Quellen gefüttert, ohne dabei auf das Urheberrecht zu achten.

Jetzt suchen sie nach Wegen, wie die KI in Zukunft wieder vergessen kann, wenn Urheberrechtsverletzungen aufgetreten sind.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese rechtlichen Fragen zu einer verschärften Regulierung von KI führen werden. Die Gesetzgebung befindet sich noch ganz am Anfang und wird noch einige Jahre beschäftigt sein, um einheitliche Standards und Regeln aufzustellen.

Bis dahin sind auch zahlreiche KI-Unternehmen mit Vorsicht zu genießen. Im Extremfall genügt ein Federstrich der Regulierungsbehörden, um ganze Geschäftsmodelle über Nacht wertlos zu machen.

An der Börse hatten KI-Firmen in diesem Jahr Hochkonjunktur. Die Aktien von Unternehmen, die auch nur im weitesten Sinne KI entwickelt oder eingesetzt haben, sind in den Himmel gejubelt worden.

Das war nicht immer gerechtfertigt. Wie so oft zeigt sich das wahre Potenzial der Unternehmen erst im Laufe der Zeit, wenn die großen Hoffnungen auch mit guten Geschäftszahlen untermauert werden.

So gilt: wer wahllos das Etikett KI kauft, kann böse überrascht werden. Gute Selektion und Stock Picking ist also Trumpf. Dabei kann Ihnen mein Kollege Ian King helfen. Er hat ein besonderes Gespür für Megatrends und für die (richtigen) Aktien des KI-Booms.

Deshalb finden sich in seinem 1.000%-Depot einige Aktien aus der Branche, denen er sage und schreibe Verzehnfachungspotenzial zutraut.

Vielleicht sind es am Ende für Sie auch nur 200 oder 300 %. Und auch Ian kann nicht jeden Rohrkrepierer verhindern. Trotzdem: Wer KI spielen möchte, kommt an meinem Kollegen Ian King nicht vorbei.

Mehr Informationen zu seiner Arbeit und seinen aktuellen Projekten finden Sie hier.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Alexander von Parseval

Chefredakteur, Börse am Mittag

P.S.: Was ist KI wert? Die Börse ist sich da noch nicht so sicher, weshalb es starke Schwankungen bei den Kursen der betreffenden Unternehmen gibt. Fakt ist aber, dass die Künstliche Intelligenz unser Leben auf den Kopf stellen kann. Ian und ich werden Ihnen diese Woche weitere Informationen zu diesem kontroversen Thema zukommen lassen. Es wird so spannend für Sie sein.

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G. D.

Ich bilde in meinem Depot die Empfehlungen von Herrn von Parseval und Herrn Straube zu fast 100 % ab, bin damit sehr zufrieden und bislang sehr erfolgreich.

R.K.

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