Es reicht es aus, wenn Sie an einem bestimmten Stichtag die Aktie im Depot haben. Dieser Stichtag wird im Fachjargon „record date“ genannt. Üblicherweise reicht es sogar aus, wenn Sie die Aktie erst am Tag der Hauptversammlung im Depot haben – um dann die einen Tag später folgende Zahlung zu erhalten. So einfach kann es gehen. Und genau deshalb sind Dividendenzahlungen auch ein Bestandteil der überzeugenden Performance von „Dr. Grandt’s Vermögenshelfer“. Dort geht es um reale Werte – und dazu gehören auch Beteiligungen an Unternehmen. In erster Linie geht es um Absicherung, doch natürlich sind regelmäßige Dividendenzahlungen äußerst willkommen.
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Der Kurs der Aktie wird dann allerdings um den Dividendenabschlag verringert (oft genug holt der Kurs das aber zügig wieder rein). Wenn Sie das vorhaben, dann sollten Sie im Einzelfall prüfen, wie das mit der Dividendenberechtigung geregelt ist. Dazu finden Sie normalerweise auf der Seite „Investor Relations“ der jeweiligen Aktiengesellschaften die notwendigen Hinweise.
Kurzfristig steht noch eine ganze Reihe von Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften an. Sogar noch diese Woche – konkret: am Freitag. Hier ein kleiner Überblick:
Hauptversammlungen am Freitag, 29.4.2016
BASF: Vorgeschlagene Dividende: 2,90 Euro
BAYER: Dividendenvorschlag liegt bei 2,50 Euro (Vorjahr: 2,25 Euro)
Merck KGaA: Hier liegt der Dividendenvorschlag des Managements bei 1,05 Euro je Aktie.
Beispiel Bayer: Dort ist der Stichtag für die Dividendenberechtigung der morgige Freitag (= Tag der Hauptversammlung). Die Auszahlung der Dividende ist für den 2. Mai geplant, und dann ist auch der Ex-Dividende-Tag.
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