DAS WUNDER VON WOLFSBURG?

21.04.2016

Gibt es nun in Bezug auf „Abgas-Gate“ doch keinen jahrelangen Prozess? Einen Prozess, bei dem über eine scheinbare Ewigkeit offen bliebe, wie hoch konkret die Strafe für Volkswagen sein würde und die Anleger so in steter Unsicherheit hinterlässt? Einige glauben zu wissen, dass der Spuk heute endet, die Einigung über die Bühne sei. Nun … fast, sollte man besser sagen.

Richtig ist, dass es ein Papier gibt, in dem der Volkswagenkonzern auf der einen und die US-Behörden auf der anderen Seite eine Übereinkunft treffen. Richtig ist aber auch, dass man das, nachdem nun Klage geführt wurde, nicht mehr einfach „unter sich“ ausmachen kann: Der für diesen Fall zuständige US-Richter muss diese Einigung billigen. Und das wird im Verlauf des heutigen Nachmittags entschieden werden, denn dann wäre die Deadline für eine solche Einigung vorüber. Aber dann, wenn der Richter zustimmt, dann ist der Spuk vorüber?

HEUTE NACHMITTAG FALLEN ENTSCHEIDUNGEN

Nur, was ein langwieriges Gerichtsverfahren anginge, ja. Aber dass VW nun deswegen mit einem blauen Auge davonkäme, ist keineswegs sicher. Doch genau darauf setzen diejenigen, die die Aktie momentan durch die Decke treiben, wobei sie an dieser aktuell gerade anstoßen könnte (siehe unser „Thema im Fokus“). Wie so oft setzen Anleger damit auf ein kommendes Ereignis, sprich sie kaufen vor. Das kann, auch, wenn das Ereignis nicht eintritt, gutgehen wie zuletzt bei Rohöl in Bezug auf die dann eben doch nicht erfolgte Deckelung der Fördermenge durch die OPEC. Aber das kann auch dramatisch danebengehen, wie z.B. als man Anfang Dezember auf weitere EZB-Maßnahmen setzte, falsch lag und dies die Basis einer heftigen, wochenlangen Abwärtsbewegung im DAX wurde. Besser wäre es also, beim vermeintlichen „Wunder von Wolfsburg“ genauer hinzusehen:

BISLANG NUR VAGE INFORMATIONEN

Soweit bislang durchgesickert ist, umfasst dieses Einigungs-Papier nur relativ grobe Punkte. VW soll, wird kolportiert, an jeden Fahrzeugbesitzer in den USA eine Entschädigung von 5.000 US-Dollar bezahlen sowie die Kosten der Umrüstung tragen. Wie die darüber hinausgehenden Strafen, die man an die Behörden zu zahlen hat, aussehen und auf welchem Weg das im Einzelnen wann ablaufen soll, weiß man noch nicht. Und wie geschrieben: Das muss der zuständige Richter auch erst einmal durchwinken.

Wie hoch die Kosten für VW wirklich sein werden, ist somit noch offen. Vielleicht weiß man dazu heute nach dem Gerichtstermin mehr, aber in allen Einzelheiten, so, dass man eine Berechnung vollziehen könnte, wie und wie lange sich das auf die Ertragslage auswirken wird, wird man auch dann wohl noch nicht Bescheid wissen. Diejenigen, die nun auf den scheinbar fahrenden Zug der Aktie aufspringen oder sie auch nur „ziehen helfen“, weil sie nun dazu beitragen kann, DAX und Euro Stoxx 50 über weitere Charthürden zu heben, agieren auf Basis von Hoffnungen. Aber ob dieser Zug „VW-Aktie“ nicht gerade direkt in einen Kopfbahnhof rast? Dazu muss man sich den Chart genauer ansehen, daher knöpfen wir uns die Aktie in unserem „Thema im Fokus“ aus charttechnischer Sicht vor, denn da gibt es Interessantes zu sehen!

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